inteero Partnerprogramm: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner sind die inteero GmbH (im Folgenden inteero genannt), Turmstraße 20a, 10559 Berlin, und der Publisher (im Folgenden auch inteero Partner genannt).

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Integration und Darstellung der Website www.inteero.de auf der Website und unter der Domain des inteero Partners zum Zweck der Bewerbung der Produkte und Dienstleistungen des Merchants.

(2) Die Integration der Website von inteero erfolgt in der Form eines Inlineframe (iframe) oder durch einen auf der inteero Partnerseite erstellte tracking-URL. inteero stellt dem Affiliate dafür ggf. einen entsprechenden Code zur Verfügung.

(3) Der inteero Partner bemüht sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen um eine möglichst werbewirksame Präsentation der Links und Werbemittel.

§ 2 Vergütung

(1) Der inteero Partner hat einen Provisionsanspruch für jeden von ihm an inteero über den iframe weitergeleiteten Kunden, sobald dieser durch Abschluss eines entgeltlichen Geschäftes mit einem Vertragspartner (Anbieter) von inteero einen eigenen Provisionsanspruch des Merchants auslöst (pay-per-sale).

(3) Die Provision des inteero Partners entspricht dabei dem auf der inteero Partnerseite vereinbarten Anteil an der Paketprovision des Merchants.

(4) Die Abrechnungszeiträume betragen grundsätzlich 2 Monate. Der jeweilige Provisionsanspruch des inteero Partners wird erst unmittelbar nach Erstellung einer Abrechnung durch inteero und Erhalt der Gesamtprovision vom Endkunden zur Auszahlung fällig.

(6) Abrechnungen und Berichte (reportings) für Affiliate über die Anzahl der von diesem i.S.v. (1) vermittelten, provisionspflichtigen Geschäfte sind den Angaben auf dem inteero Partnerprogramm-Dashboard zu entnehmen.

§ 3 Ergänzende Pflichten von inteero

inteero bemüht sich, die über den iframe verlinkte Website während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags Vertrags abrufbar zu halten. 

§ 4 Ergänzende Pflichten des inteero Partners

Der inteero Partner garantiert, dass durch die Darstellung der Links und Werbemittel die inteero Partnerprogramm Teilnahmebedingungen eingehalten werden. 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Die Parteien haften für Vorsatz, Arglist und grobe Fahrlässigkeit, sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der inteero Partner-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien einseitig mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung berührt bereits verdiente Provisionsansprüche nicht.

(2) Die Kündigung erfolgt seitens des inteero Partners durch Übermittlung einer elektronischen Erklärung an inteero. 

(3) Seitens inteero erfolgt eine Kündigung ebenfalls per E-Mail.

§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

§ 9 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.